Elternbeirat

Pünktlich zum neuen Kindergartenjahr 202/2026 wurden die neuen Elternvertreter bestellt, die aus den Eltern Elisabeth Kernl, Bettina Kopp, Katrin Luber, Vanessa Martin und Anna Maria Raab bestehen. Dieses Team ist das Bindeglied aller Eltern und dem Kindergarten mit der Leitung Tanja Fuchs.

1. Vorsitzende: Vanessa Martin
2. Vorsitzende: Elisabeth Kernl
Schriftführerin: Anna Maria Raab
Beisitzer: Bettina Kopp und Katrin Luber

 

Bei den regelmäßigen Treffen findet ein konstruktiver Austausch statt und wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen.

Neue Aktionen sind in Planung bei denen der Elternbeirat auch die tatkräftige Unterstützung der Eltern benötigt.

Ein herzliches Dankeschön an alle die uns bisher halfen und hoffen auf weitere gute und tatkräftige Zusammenarbeit.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, kontaktieren Sie uns:

elternbeirat.stmarien.su-ro@web.de

Der Elternbeirat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit!

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Auszug aus dem BayKiBiG:

Art. 14 Elternbeirat 

(1) 1Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. 2Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
(2) 1Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. 2Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.
(3) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
(4) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.
(5) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.